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Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug

Die uns von den Finanzämtern ausgestellten Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Sie hier ausdrucken und/oder herunterladen.